Informationen zur Marke XXL-TEMPEL
XXL-TEMPEL ist markenrechtlich geschützt (dpma, Aktenzeichen: 3020090036594). Das ist notwendig im den Ruf von XXL-TEMPEL zu schützen und Trittbrettfahrer-Restaurants die XXL draufschreiben und XXS drin haben das Handwerk zu legen.
Hier die Fakten:
§1 Grundsätzliches
Die Marke XXL-TEMPEL darf grundsätzlich nicht ohne schriftliche Einverständniserklärung des Inhabers genutzt werden. Ausdrücklich nicht gestattet, mit oder ohne Einverstädniserklärung, ist die Nutzung von XXL-TEMPEL im Namen des Restaurants. Das gilt ebenso für Konstellationen der Begriffe XXL und TEMPEL, die zu Verwechslungen mit XXL-TEMPEL füheren könnten.
Eine Einverständniserklärung zur Nutzung der Marke XXL-TEMPEL zu Werbezwecken erhalten Sie unter folgenden Voraussetzungen:
§2 Voraussetzungen für eine Einverständniserklärung zur Nutzung der Marke XXL-TEMPEL zu Werbezwecken
- 1.) Sie müssen ein XXL-Restaurant betreiben, das auf XXL-TEMPEL.de gelistet ist. Dazu muss es die XXL-TEMPEL Ausnahmekriterien erfüllen.
- 2.) Der Eintrag des Restaurants muss ein kostenpflichtiger Premium-Gold-Eintrag sein
§3 Rechte mit einer Einverständniserklärung
Mit einer Einverständniserklärung zur Nutzung der Marke XXL-TEMPEL zu Werbezwecken dürfen Sie
Die Marke XXL-TEMPEL zu Werbzwecken in allen Medien als Zusatz zum Namen des Restaurants nutzen. Beispiele:
- Zum goldenen Hirsch - der XXL-TEMPEL in Berlin
- Große Party im goldenen Hirsch - der XXl-TEMPEL feiert den Sommeranfang
- Der XXL-TEMPEL Zum goldenen Hirsch eröffnet heute um 13:00 Uhr
Auf keinen Fall darf XXL-TEMPEL, oder verwechselbare Begriffe, im Restaurant-Namen vorkommen!
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